Rechtsprechung
VG Darmstadt, 26.09.1997 - 8 G 1719/97 (3) |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97
Abfallwirtschaftsplan - Beteiligung der Gemeinden; Verbringung von Abfällen - …
Den hiergegen gerichteten Antrag der Beigeladenen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht Darmstadt durch Beschluß vom 26.09.1997 - 8 G 1719/97 - ab.Dem Senat liegen bei der Beschlußfassung folgende Akten vor: 2 Hefter Prozeßakten des vorliegenden Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes, 1 Hefter Prozeßakten des dem Verfahren zugrunde liegenden Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht Darmstadt - 8 E 1548/97 - und 2 Hefter Prozeßakten des die Genehmigung der Abfallverbringung betreffenden Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt - 8 G 1719/97 - ferner 2 Hefter Behördenakten des Ministeriums zum vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren sowie 3 Ordner des Regierungspräsidiums zur Notifizierung der Abfallverbringung.
Das Verwaltungsgericht hat die in diese Richtung zielenden Bedenken in dem Beschluß vom 26.09.1997 - 8 G 1719/97 -, der die Genehmigung der Abfallverbringung durch das Regierungspräsidium betrifft, als unbegründet zurückgewiesen.
- VG Aachen, 15.07.2002 - 6 L 116/02
Abfallrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer einem privaten …
Die allgemeine Geltung dieser Gemeinschaftsnorm ist aber keine hinreichende Voraussetzung dafür, dass jedermann, mithin auch ein kommunaler Entsorgungsträger, ihre Einhaltung gerichtlich erzwingen könnte, vgl. auch VG Darmstadt, Beschluss vom 26. September 1997 - 8 G 1719/97(3), Seite 8 f. des Beschlussabdrucks.